Förderung Wärmepumpe 2026: was jetzt gilt
Ein Förderjahr mit Unterbrechung: welche Runde wann lief, was die Neuauflage ab November bietet und worauf Sie 2027 achten müssen.
Die Lage im Herbst 2026
2026 gibt es für die Wärmepumpe wieder Bundesförderung: Die Neuauflage des Kesseltauschs zahlt € 5.000 Pauschale, die Registrierung läuft von 2. November bis 31. Dezember 2026. Anerkannt werden Lieferungen und Leistungen ab 7. Oktober 2026. Ab 4. Jänner 2027 folgt die nächste Runde mit Antrag vor der Umsetzung.
Im Sommer sah das anders aus. Mitte Juli meldete das Ministerium, dass alle Fördermittel der Sanierungsoffensive 2026 abgeholt seien. Wer damals nicht registriert war, musste warten. Mit der Presseaussendung vom 15. Oktober 2026 wurde der Neustart angekündigt, finanziert aus Rückflüssen.
Das Förderjahr 2026 in Daten
Die wichtigsten Termine der Bundesförderung für Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Reihenhäuser.
| Datum | Was passiert ist oder passiert |
|---|---|
| 2. Februar 2026 | Nur noch Anträge für den Kesseltausch, der Sanierungsbonus ist geschlossen |
| erste Runde 2026 | Wärmepumpe bis € 7.500, höchstens 30 % der förderfähigen Kosten (Runde geschlossen) |
| 13. Juli 2026 | Ministerium meldet: alle Fördermittel 2026 abgeholt, bestehende Registrierungen bleiben gültig |
| 7. Oktober 2026 | Ab diesem Tag werden Lieferungen und Leistungen für die Neuauflage anerkannt |
| 15. Oktober 2026 | Neustart angekündigt, rund € 20 Mio. bis Jahresende |
| 2. November bis 31. Dezember 2026 | Registrierung für die Neuauflage, solange das Budget reicht |
| Dezember 2026 | Endgültige Richtlinien und Infoblätter für 2027 sollen beschlossen werden |
| 4. Jänner 2027 | Start der Sanierungsoffensive 2027, Vorregistrierung entfällt, Antrag vor der Umsetzung |
Was die Neuauflage ab November bietet
Die Neuauflage arbeitet mit festen Pauschalen je Heizsystem. Für die Wärmepumpe sind es € 5.000. Zum Vergleich nennt die Presseaussendung € 4.000 für einen Fernwärmeanschluss und € 6.000 für eine Holzheizung. Zwei Zuschläge können dazukommen: der Bohrbonus über € 5.000, sobald eine Sole-Wasser- oder Wasser-Wasser-Wärmepumpe eine neu gebohrte Sonde oder einen neuen Brunnen bekommt, und der Solarbonus über € 2.500 für Solarthermie mit mindestens 6 m².
Welche Geräte zählen?
Förderfähig sind Wärmepumpen der Typen Luft-Wasser, Sole-Wasser und Wasser-Wasser, sofern die Wärme über Wasser verteilt wird. Das Gerät muss in der Liste förderungsfähiger Heizungssysteme stehen, die Vorlauftemperatur darf höchstens 55 °C betragen. Hat das Kältemittel einer Luft-Wasser-Wärmepumpe einen GWP von 150 bis 750, fallen 20 % der Förderung weg; liegt er über 750, gibt es gar nichts. Eine Brauchwasser-Wärmepumpe allein wird nicht gefördert, als Teil eines förderfähigen Heizungstauschs können ihre Kosten aber berücksichtigt werden.
Wer kommt zum Zug?
Das Budget ist begrenzt, die Registrierung gilt bis 31. Dezember 2026 oder bis die Mittel aufgebraucht sind. Wer schon ein Angebot in der Hand hat, kann sich gleich am Anfang registrieren. Wie der Tausch selbst abläuft und welche Altheizungen anerkannt werden, steht unter Förderung Heizungstausch.
Was bedeutet das für Ihre Planung?
Drei typische Situationen und wie Sie damit umgehen, Stand Oktober 2026:
Der Einbau ist schon vereinbart oder läuft
Liegen Lieferung und Leistungen ab 7. Oktober 2026, passt die Neuauflage zeitlich. Klären Sie mit dem Fachbetrieb, ob Gerät und Kältemittel den Bedingungen entsprechen, und registrieren Sie sich ab 2. November. Lieferungen vor diesem Stichtag werden in der Neuauflage nach dem Infoblatt nicht anerkannt.
Sie planen den Tausch für Frühjahr oder Sommer 2027
Dann gilt voraussichtlich die Runde 2027. Dort ist der Antrag einzureichen, bevor geliefert oder gebaut wird. Holen Sie die Angebote deshalb im Winter ein und unterschreiben Sie erst, wenn Antrag und Bedingungen geklärt sind. Laut Infoblatt 2027 (Version 10/2026) bleibt die Pauschale für die Wärmepumpe bei € 5.000; beschlossen werden die endgültigen Richtlinien voraussichtlich im Dezember 2026.
Sie wohnen in einem Bundesland mit eigener Förderung
Dann zählen zusätzlich die Fristen des Landes, die oft an das Kalenderjahr gebunden sind. In Salzburg gilt die Richtlinie in der Fassung vom 1. Jänner 2026, in der Steiermark laufen Anträge für den Tausch alter erneuerbarer Heizungen bis 31. Dezember 2026. Details finden Sie unter Förderung in Salzburg und Förderung in der Steiermark.
Fragen zur Förderung 2026
Gibt es 2026 noch eine Förderung für die Wärmepumpe?
Ja. Nachdem die erste Runde im Juli ausgeschöpft war, startet am 2. November 2026 eine Neuauflage des Kesseltauschs für Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Reihenhäuser. Registrieren können Sie sich bis 31. Dezember 2026, solange das Budget reicht (Stand Oktober 2026).
Warum ist die Förderung niedriger als Anfang 2026?
In der ersten Runde 2026 waren für die Wärmepumpe bis zu € 7.500 möglich, begrenzt auf 30 % der Kosten. Die Neuauflage arbeitet mit einer Pauschale von € 5.000. Laut Presseaussendung wird sie aus Rückflüssen finanziert, für den Rest des Jahres stehen rund € 20 Mio. zur Verfügung.
Werden Arbeiten vor dem 7. Oktober 2026 noch gefördert?
In der Neuauflage werden Lieferungen und Leistungen ab 7. Oktober 2026 anerkannt. Für frühere Rechnungen gilt diese Runde nach dem Infoblatt nicht. Registrierungen aus der ersten Runde bleiben laut Ministerium gültig.
Soll ich mit dem Tausch bis 2027 warten?
Das hängt vom Zeitpunkt ab, zu dem Ihr Fachbetrieb einbauen kann. Für 2027 steht fest, dass der Antrag vor der Umsetzung gestellt werden muss und die Runde am 4. Jänner 2027 beginnt. Laut Infoblatt 2027 (Version 10/2026) bleibt die Pauschale für die Wärmepumpe bei € 5.000, beschlossen werden die endgültigen Richtlinien voraussichtlich im Dezember 2026.
Förderfrist im Blick, Angebot in der Hand
Mit einem fertigen Angebot können Sie sich gleich nach dem Start registrieren. Bis zu drei Betriebe aus der Umgebung nehmen dann Kontakt auf. Kostenlos und unverbindlich.