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Bundesland Steiermark, Stand Oktober 2026

Wärmepumpe Förderung Steiermark: was das Land 2026 zahlt

Die Steiermark geht 2026 einen eigenen Weg. Hier lesen Sie, wer vom Land einen Zuschuss bekommt und wer auf die Bundesförderung angewiesen ist.

Die kurze Antwort für steirische Hausbesitzer

Das Land Steiermark fördert 2026 den Ersatz einer Öl- oder Gasheizung durch eine Wärmepumpe nicht. Einen Landeszuschuss von höchstens € 1.500 gibt es nur, wenn eine alte, bereits erneuerbar betriebene Heizung ersetzt wird, die mindestens 15 Jahre alt ist. Wer von Öl oder Gas umsteigt, kann die Bundesförderung von € 5.000 nutzen.

Hintergrund ist eine Entscheidung vom März 2025: Seit 31. März 2025 nimmt das Land für Wärmepumpen, Biomasse und Fernwärme keine neuen Anträge mehr an, mit Ausnahme der Aktion "Sauber Heizen für Alle". Für 2026 gibt es eine eigene Richtlinie, die nur den Tausch erneuerbarer Heizungssysteme abdeckt.

Zwei Fälle

Welche Förderung passt zu Ihrer Heizung?

In der Steiermark entscheidet die heutige Heizung, ob Bund oder Land zuständig ist. Stand Oktober 2026.

Heute im HausBund (Kesseltausch)Land Steiermark 2026
Öl, Gas, Kohle oder Stromdirektheizung€ 5.000 Pauschale, plus Bohr- und Solarbonus möglichkeine Förderung für den Ersatz fossiler Heizungen
alte Wärmepumpe oder andere erneuerbare Heizung, mindestens 15 Jahrenicht erfasst, da keine fossile Heizung ersetzt wirdmax. € 1.500, höchstens 30 % der Kosten

Bei einer neuen Wärmepumpe mit Kältemittel-GWP von 150 bis 750 sind es beim Land höchstens € 1.200. Anträge an das Land sind von 1. Februar bis 31. Dezember 2026 möglich.

Fall 1: Sie heizen heute mit Öl oder Gas

Dann ist die Bundesförderung Ihr Weg. Die Neuauflage des Kesseltauschs zahlt für Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Reihenhäuser € 5.000 Pauschale. Wird für eine Erdwärme- oder Grundwasser-Wärmepumpe neu gebohrt oder ein Brunnen gebaut, gibt es € 5.000 Bohrbonus obendrauf, Solarthermie ab 6 m² bringt € 2.500. Registrieren können Sie sich von 2. November bis 31. Dezember 2026.

Eine zusätzliche Landesförderung für diesen Umstieg sieht die steirische Richtlinie 2026 nicht vor. Planen Sie die Finanzierung deshalb ohne Landeszuschuss. Wie Sie den Tausch vorbereiten, beschreibt die Seite Förderung Heizungstausch Schritt für Schritt.

Fall 2: Ihre alte Wärmepumpe soll ersetzt werden

Genau für diesen Fall hat die Steiermark 2026 eine Richtlinie: den Tausch alter Heizungssysteme, die bereits mit erneuerbarer Energie laufen und mindestens 15 Jahre alt sind. Für eine neue Wärmepumpe zahlt das Land höchstens € 1.500 und höchstens 30 % der Kosten. Hat das neue Gerät ein Kältemittel mit einem GWP zwischen 150 und 750, liegt die Grenze bei € 1.200.

Worauf Sie achten sollten

  • Alter der bestehenden Anlage belegen, etwa mit Rechnung, Typenschild oder Inbetriebnahmeprotokoll
  • Kältemittel des neuen Geräts im Angebot ausweisen lassen
  • Antrag innerhalb des Zeitraums 1. Februar bis 31. Dezember 2026 einbringen
  • Die genauen Voraussetzungen in der aktuellen Richtlinie des Landes nachlesen

Der Bund fördert diesen Fall nicht, weil im Kesseltausch nur der Ersatz fossiler Heizungen oder von Stromdirektheizungen vorgesehen ist. Ein Doppelzuschuss ist hier also nicht zu erwarten.

Und "Sauber Heizen für Alle" in der Steiermark?

Die Aktion für einkommensschwache Haushalte war die Ausnahme von der steirischen Förderpause. Bundesweit ist die Registrierung für 2026 inzwischen beendet, weil das Budget ausgeschöpft ist. Bereits registrierte Anträge bleiben gültig. Mit dem Kesseltausch lässt sich die Aktion nicht kombinieren. Für die Zeit danach ist eine Weiterentwicklung geplant, Konditionen gibt es dazu noch nicht.

So gehen Sie in der Steiermark vor

  1. Klären, welcher der beiden Fälle auf Ihr Haus zutrifft.
  2. Energieberatung einplanen, für den Bund ist ein Beratungsprotokoll gefordert.
  3. Angebote steirischer Fachbetriebe einholen und Gerät, Kältemittel und Vorlauftemperatur vergleichen.
  4. Je nach Fall beim Bund registrieren oder beim Land einreichen und die Fristen notieren.
  5. Nach dem Einbau Rechnungen und Nachweise vollständig einreichen.

Wie sich der Zeitplan der Bundesförderung bis 2027 entwickelt, lesen Sie unter Förderung Wärmepumpe 2026. Einen Vergleich mit den Nachbarländern finden Sie unter Salzburg und Kärnten.

Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr, Stand Oktober 2026. Maßgeblich sind die Richtlinie des Landes Steiermark und die Unterlagen der Sanierungsoffensive in der jeweils gültigen Fassung.

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