€ 5.000 Pauschale
Gilt für Luft-Wasser-, Sole-Wasser- und Wasser-Wasser-Geräte, wenn sie eine Öl-, Gas-, Kohle- oder Stromdirektheizung ablösen.
Ehrlich aufbereitet: Beim Bund ist die Lage klar, beim Land sollten Sie vor dem Auftrag selbst nachfragen. So gehen Sie dabei vor.
In Kärnten gilt die Bundesförderung wie überall in Österreich, solange das Budget reicht: € 5.000 Pauschale beim Ersatz einer fossilen Heizung durch eine Wärmepumpe, Registrierung von 2. November bis 31. Dezember 2026. Die Landesförderung für 2026 konnten wir bei der offiziellen Stelle nicht bestätigen. Prüfen Sie die aktuellen Konditionen beim Land auf ktn.gv.at.
Wir nennen auf dieser Seite bewusst keinen Euro-Betrag für das Land Kärnten. Zahlen, die im Netz kursieren, stammen von Anbieterseiten und sind nicht amtlich bestätigt. Wer seine Finanzierung darauf aufbaut, riskiert eine böse Überraschung. Sobald die Landesstelle die Konditionen klar veröffentlicht, ergänzen wir sie hier mit Quelle.
Der Kesseltausch ist ein Programm des Bundes und gilt in allen Bundesländern gleich. Stand Oktober 2026.
Gilt für Luft-Wasser-, Sole-Wasser- und Wasser-Wasser-Geräte, wenn sie eine Öl-, Gas-, Kohle- oder Stromdirektheizung ablösen.
Neue Sonde oder neuer Brunnen: plus € 5.000. Solarthermie ab 6 m²: plus € 2.500.
Wassergeführte Wärmeverteilung, höchstens 55 °C Vorlauf, Kältemittel bis GWP 750. Im Bereich 150 bis 750 werden bei Luft-Wasser-Wärmepumpen 20 % abgezogen.
Mit einer kurzen Liste bekommen Sie bei der Landesstelle schnell eine brauchbare Auskunft. Diese Punkte entscheiden in den meisten Bundesländern darüber, ob und wie viel gefördert wird:
Notieren Sie sich Datum und Ansprechperson der Auskunft. Wenn sich Bedingungen ändern, können Sie so nachvollziehen, worauf Sie sich verlassen haben. Die offizielle Anlaufstelle ist das Amt der Kärntner Landesregierung, erreichbar über ktn.gv.at.
Kalkulieren Sie Ihr Vorhaben zunächst nur mit der Bundespauschale. Kommt ein Landeszuschuss dazu, verbessert er das Ergebnis. So bleibt die Finanzierung stabil, egal wie die Landesentscheidung ausfällt. Wie die Kosten insgesamt aussehen, zeigt der Leitfaden zur Förderung der Wärmepumpe mit Richtwerten.
Die Neuauflage 2026 erkennt Lieferungen und Leistungen ab 7. Oktober 2026 an. Für die Runde ab 4. Jänner 2027 gilt: Antrag vor der Umsetzung. Wer im kommenden Frühjahr einbauen will, holt die Angebote am besten im Winter ein. Den Zeitplan im Detail finden Sie unter Förderung Wärmepumpe 2026.
Lassen Sie sich vom Fachbetrieb bestätigen, dass das Gerät in der Liste förderungsfähiger Heizungssysteme steht und die Heizung mit höchstens 55 °C Vorlauf auskommt. Diese Bedingungen setzt der Bund, und viele Länder orientieren sich daran. Was beim Tausch selbst zu beachten ist, beschreibt die Seite Förderung Heizungstausch.
Eine offizielle Bestätigung der Landeskonditionen für 2026 konnten wir bei unserer Recherche nicht abrufen. Im Internet kursierende Beträge stammen von Anbietern und sind nicht amtlich. Prüfen Sie die aktuellen Konditionen deshalb direkt beim Amt der Kärntner Landesregierung auf ktn.gv.at.
Ja, der Kesseltausch des Bundes gilt in ganz Österreich. Auch in Kärnten bringt der Umstieg von Öl, Gas, Kohle oder Stromdirektheizung auf eine Wärmepumpe in der Neuauflage 2026 eine Bundespauschale von € 5.000. Die Registrierung läuft von 2. November bis 31. Dezember 2026 (Stand Oktober 2026).
Der Bund erlaubt die Kombination grundsätzlich, sofern das Land sie ebenfalls zulässt. Mehr als die Investitionskosten dürfen alle Förderungen zusammen nicht ausmachen. Ob und unter welchen Bedingungen Kärnten eine Kombination erlaubt, steht in den Unterlagen des Landes.
Bis zu drei Betriebe aus Ihrer Umgebung kalkulieren ein Angebot, das zu den Bedingungen der Bundesförderung passt. Kostenlos und unverbindlich.