Vorlauf höchstens 55 °C
Die Heizung muss mit einer Vorlauftemperatur von maximal 55 °C auskommen. Das ist dieselbe Grenze, die auch der Bund setzt.
Wie viel das Land Salzburg dazulegt, welche Obergrenzen gelten und warum die Vorlauftemperatur über die Förderung entscheidet.
Das Land Salzburg zahlt für eine erneuerbare Zentralheizung, darunter die Wärmepumpe, eine Pauschale von € 3.000, höchstens aber 40 % der Bruttokosten. Zusammen mit der Bundesförderung dürfen höchstens 75 % der Kosten gefördert werden. Grundlage ist die Richtlinie in der Fassung vom 1. Jänner 2026.
Damit gehört Salzburg zu den Bundesländern, die den Umstieg zusätzlich zum Bund mit einem festen Betrag unterstützen. Die Landespauschale ist allerdings an Bedingungen geknüpft, die Sie schon bei der Planung kennen sollten, weil sie Gerät und Heizsystem betreffen.
Die wichtigsten Punkte aus der Richtlinie, Stand Oktober 2026.
Die Heizung muss mit einer Vorlauftemperatur von maximal 55 °C auskommen. Das ist dieselbe Grenze, die auch der Bund setzt.
Wo ein Fernwärmeanschluss möglich ist, geht dieser vor. Klären Sie das mit Gemeinde oder Netzbetreiber, bevor Sie planen.
Gefördert wird die Umstellung in bestehenden Gebäuden. Für ein neu errichtetes Haus gibt es die Landespauschale nicht.
Höchstens 40 % der Bruttokosten vom Land, höchstens 75 % gemeinsam mit dem Bund. Die Pauschale kann dadurch sinken.
Der Bund lässt eine Kombination mit Landesförderungen grundsätzlich zu, wenn das Land dies erlaubt. Salzburg regelt das ausdrücklich mit der Obergrenze von 75 %. Vom Bund kommen beim Ersatz einer fossilen Heizung in der Neuauflage 2026 € 5.000 Pauschale, die Registrierung läuft von 2. November bis 31. Dezember 2026. Eine neue Tiefenbohrung oder ein neuer Brunnen bringt € 5.000 Bohrbonus, Solarthermie ab 6 m² weitere € 2.500 Solarbonus.
Als Richtwert für eine installierte Luft-Wasser-Wärmepumpe nennt der Klimafonds rund € 23.000. Mit diesem Wert ergibt sich:
| Position | Betrag |
|---|---|
| Kosten Luft-Wasser-Wärmepumpe inkl. Installation (Richtwert) | € 23.000 |
| Bund, Pauschale Neuauflage 2026 | minus € 5.000 |
| Land Salzburg, Pauschale (unter 40 % der Kosten) | minus € 3.000 |
| Verbleibender Eigenanteil | € 15.000 |
Die Förderung beträgt in diesem Beispiel € 8.000, das sind rund 35 % der Kosten und damit unter der Grenze von 75 %. Bei sehr günstigen Anlagen kann die Obergrenze dagegen greifen. Ob und wie gekürzt wird, entscheidet die Förderstelle. Ihren tatsächlichen Preis kennen Sie erst mit einem Angebot.
Ältere Häuser mit kleinen Heizkörpern brauchen an kalten Tagen manchmal mehr als 55 °C. Dann fallen Bund und Land weg. Ein Fachbetrieb kann mit einer Heizlastberechnung und dem Tausch einzelner Heizkörper Abhilfe schaffen.
Manche Orte haben ein Nahwärme- oder Fernwärmenetz. Ist ein Anschluss möglich, hat er Vorrang. Fragen Sie das am besten vor der ersten Besichtigung bei Ihrer Gemeinde nach.
Wer ein neues Haus baut, bekommt die Salzburger Landespauschale nicht. Auch der Kesseltausch des Bundes setzt voraus, dass eine bestehende fossile Heizung ersetzt wird. Für den Neubau sollten Sie die Wärmepumpe daher ohne diese beiden Zuschüsse kalkulieren und andere Angebote, etwa der Gemeinde, gesondert erfragen.
Beim Bund verringert ein Kältemittel mit einem GWP zwischen 150 und 750 die Förderung von Luft-Wasser-Geräten um 20 %, über 750 gibt es nichts. Lassen Sie sich das Kältemittel daher im Angebot nennen. So vergleichen Sie Angebote auch in Bezug auf die Förderung fair.
Bund und Land haben eigene Anträge und eigene Fristen. Halten Sie Registrierungsbestätigung, Angebot, Rechnungen und Nachweise geordnet bereit, dann lassen sich beide Anträge mit denselben Unterlagen bedienen. Die Fristen des Bundes stehen unter Förderung Wärmepumpe 2026, den Ablauf des Tauschs beschreibt Förderung Heizungstausch.
Vorlauftemperatur und Aufstellort prüfen dann höchstens drei Betriebe aus Ihrer Nähe, ihr Angebot berücksichtigt Landes- und Bundesförderung. Kostenlos und unverbindlich.